
Uwe Jürgen Fischer
Rechtsanwalt & Notar
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Grunderwerbsteuer – einfach zu berechnen, zahlen und vergessen?
3,5% vom Kaufpreis (in Berlin und Hamburg 4,5%) sind in der Tat nicht schwer zu berechnen, weshalb nur ein Bruchteil der Grunderwerbsteuerbescheide angefochten wird. Die Erfahrung zeigt aber, dass viele Bescheide entweder falsch sind oder bei anderer Gestaltung Geld hätte gespart werden können. Im schlichtesten aller Fälle – ein leeres, unbelastes Grundstück wird verkauft – ergeben sich wenig Variationsmöglichkeiten. Mit steigender Komplexität des Vertrages steigen die Fehlermöglichkeiten, sei es dass Gegenstände mit dem Grundbeseitz veräußert werden, sei es, dass Gesellschaftsanteile an Gesellschaften mit Grundbesitz übertragen werden.
Ob das Sparpotential die Beratungskosten deckt, ist eine Frage der Verhältnisse, die Prüfung mit Anspruch auf Ernsthaftigkeit kostet i.d.R. nicht unter € 500,-- und es wird regelmäßig nicht die Steuer an sich zu beseitigen sein, sondern lediglich die Höhe des zu zahlenden Grunderwerbsteuerbetrages zu variieren sein.
Vor Abschluss des grunderwerbsteuerpflichtigen Geschäfts lässt sich auf die Gestaltung noch Einfluss nehmen und ggf. der günstigere Weg gewählt werden. Auch nach Abschluss des Geschäftes und nach Erhalt des Steuerbescheides lässt sich aber häufig noch eine Ermäßigung erzielen – insofern ist vorher fragen sinnvoll, aber hinterher fragen nicht zwecklos. Häufig wird es aus wirtschaftlichen Gründen zwingend sein, zunächst die Steuerforderung zu zahlen, um dann im Rechtsmittelverfahren Geld zurück zu holen – fragen Sie einfach an!
Zum Vorgehen: Vor Abschluss des (Kauf-)Vertrages vereinbaren Sie entweder einen Beratungstermin und leiten mir den Vertragentwurf zu, ist der Vertrag bereits abgeschlossen, schicken Sie uns den Grunderwerbsteuerbescheid (mit Eingangsdatum) und Kaufvertrag (jeweils in Kopie) zu. Wir schätzen die Kosten der Prüfung, Sie entscheiden dann, ob und wie es weitergeht.


